Abmahnfalle Konfiguration per E-Mail - ObjectCode GmbH

Abmahnfalle: Konfigurationen per Mail verschicken

Das ist in Konfiguratoren eine häufige Funktion: Hat der Interessent seine Planung beendet, kann er ein PDF dazu an einen Dritten – vielleicht seine Ehefrau – per Mail versenden. Was viele Betreiber nicht wissen: Sie laufen Gefahr, deshalb abgemahnt zu werden!

Der BGH hat eindeutig entschieden: Tell-a-friend ist unzulässig!

Damit ist die häufig anzutreffende Funktion gemeint, mit der ein Nutzer eine Webseite jemanden per Mail auf eben diese Seite hinweisen kann.

Der BGH geht davon aus, dass jede über ein solches System verschickte Mail Werbung und damit wettbewerbswidrig sein kann. Grund ist, dass der Empfänger keine Einwilligung diesbezüglich erteilt hat.

Mit bestimmten Maßnahmen lässt sich die Inanspruchnahme durch die Mailempfänger begrenzen (z.B. geschlossenes Nutzersystem, Mail darf keinerlei Anpreisung/Werbung enthalten, versendender Nutzer wird als Absender genannt etc.). Aber ob dies wirksam ist, kann nur ein Gericht beurteilen.

Daher besteht bei solchen Systemen immer ein Risiko der Abmahnung.

Konfigurationen per Mail verschicken

Wir raten dazu, die Funktion so einzugrenzen, dass die E-Mail nur an den Nutzer selbst gesendet werden kann. Ob er sie dann von seinem Mail-Account aus weiterleitet, unterliegt dann nicht mehr der Verantwortung des Seitenbetreibers.

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